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   VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119, 7 CE 10.10120, 7 CE 10.10121, 7 CE 10.10122, 7 CE 10.10123   

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VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119, 7 CE 10.10120, 7 CE 10.10121, 7 CE 10.10122, 7 CE 10.10123 (https://dejure.org/2010,49388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 CE 10.10119, 7 CE 10.10120, 7 CE 10.10121, 7 CE 10.10122, 7 CE 10.10123 (https://dejure.org/2010,49388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 CE 10.10119, 7 CE 10.10120, 7 CE 10.10121, 7 CE 10.10122, 7 CE 10.10123 (https://dejure.org/2010,49388)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075).
  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10120

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Diese generellen Erwägungen behalten auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 24.8.2009 Az. 7 CE 09.10120) ihre Gültigkeit in den Fällen, in denen eine nur geringe Zahl gerichtlich zugewiesener Studienplätze ersichtlich keine auffallenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Bestandszahlen hatte oder in denen die erstinstanzlich vergebenen außerkapazitären Plätze aufgrund nachfolgender Beschwerdeentscheidungen wieder entzogen worden sind.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10021

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    In einer Reihe von Entscheidungen der letzten Jahre ist der Senat der Forderung entgegengetreten, die auf Stichtagserhebungen beruhenden Bestandszahlen der jeweiligen Eingangssemester zum Zweck der Schwundberechnung jeweils (fiktiv) um die Anzahl derjenigen Bewerber zu erhöhen, die aufgrund vorläufiger gerichtlicher Anordnung erst nachträglich zum Studium zugelassen worden sind (vgl. zuletzt BayVGH vom 15.7.2008, Az. 7 CE 08.10021 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 7 CE 09.10044

    Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); abweichende Personalangaben im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Eine für die Vergangenheit festzustellende "überobligatorische" Auslastung des Studiengangs durch die Hochschule müsste hiernach nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn bereits hinreichend sicher absehbar wäre, dass sie sich in der Zukunft nicht fortsetzen wird (BayVGH vom 1.7.2009 Az. 7 CE 09.10044; vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 7 CE 06.10410
    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Maßgebend hierfür war zunächst die allgemeine Überlegung, dass die Schwundquotenbildung aus Praktikabilitätsgründen auf gewisse Formalisierungen und Pauschalierungen angewiesen ist, so dass sich eine am Immatrikulationsstatus und an regelmäßigen Erhebungsstichtagen anknüpfende Bestandszahlenermittlung anbietet (vgl. BayVGH vom 19.10.2006 Az. 7 CE 06.10410).
  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612

    Studium der Zahnmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Schwundberechnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Eine für die Vergangenheit festzustellende "überobligatorische" Auslastung des Studiengangs durch die Hochschule müsste hiernach nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn bereits hinreichend sicher absehbar wäre, dass sie sich in der Zukunft nicht fortsetzen wird (BayVGH vom 1.7.2009 Az. 7 CE 09.10044; vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 7 CE 10.10000

    LMU München; Tiermedizin WS 2009/2010; nichtbereinigtes Lehrdeputat;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119
    Nur wenn die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichsabschlüssen dazu führt, dass nach dem ersten Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, kann von einem atypischen Verlauf gesprochen werden, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen ist (BayVGH a.a.O.; bestätigt durch Beschluss vom 23.2.2010 Az. 7 CE 10.10000 u.a.; vom 11.3.2010 Az. 7 CE 10.10075).
  • VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und

    Die auf Stichtagserhebungen beruhenden Bestandszahlen der jeweiligen Eingangssemester zum Zweck der Schwundberechnung wären im Übrigen auch nicht jeweils fiktiv um die Anzahl derjenigen Bewerber zu erhöhen, die aufgrund vorläufiger gerichtlicher Anordnung erst nachträglich zum Studium zugelassen worden sind (BayVGH, Beschl. v. 27.4.2010 - 7 CE 10.10119 u.a. -, Rn. 13f., ).

    Der BayVGH hat in seinem Beschluss v. 27.4.2010, a.a.O., hierzu überzeugend ausgeführt:.

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